Förderung · Mainz · geprüft 2026-10-03
Balkonkraftwerk-Förderung Mainz: bis 200 € bei geringem Einkommen
Förderrichtlinie Klimaschutz der Landeshauptstadt Mainz (neu seit 2026)
Das bekommst du
- ✓Bis 200 € einmalig pro Haushalt für ein neues Balkonkraftwerk.
- ✓Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG zuzüglich 10 %.
- ✓Maximal 800 W Einspeiseleistung und bis 2 kW Modulleistung; technische Normen und MaStR-Registrierung erforderlich.
So gehst du vor
- 1
Stadtgebiet und Einkommen prüfen
Die Mainzer Stadtförderung ist einkommensabhängig.
- 2
Richtlinie vor Bestellung klären
Die städtische Ankündigung und das zuständige Verfahren aufrufen.
- 3
Technik und Zustimmung prüfen
Normkonformität, MaStR und gegebenenfalls Zustimmung von Vermieter oder WEG berücksichtigen.
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Nächster Schritt: das passende Set
Prüfe vor der Bestellung die offiziellen Bedingungen und warte auf die erforderliche Freigabe. Vergleiche vorher Montage, Lieferumfang und Gesamtkosten des Sets.
Quelle: offizielle Förderseite der Stadt Mainz - dort stehen die verbindlichen Bedingungen.
Was im Umland gilt: Förderung in Rheinland-Pfalz - Landesprogramm und alle Städte im Land auf einen Blick.
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Zuschuss abgezogen - was bleibt?
Rechne nur mit einem Zuschuss, dessen Bedingungen du erfüllst. Unser Rechner schätzt Ertrag, Ersparnis und Amortisation; tatsächlicher Verbrauch, Verschattung und Montage können abweichen.
Zum Rechner →Häufige Fragen: Förderung in Mainz
Wer erhält in Mainz bis zu 200 €?
+
Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen innerhalb der veröffentlichten Einkommensgrenze.
Gilt das auch im Landkreis Mainz-Bingen?
+
Nein. Stadt und Landkreis haben getrennte Zuständigkeiten und Bedingungen; ein Landkreis-Zuschuss gilt nicht automatisch für eine Mainzer Stadtadresse.