Ratgeber · Stand Juli 2026

Balkonkraftwerk anmelden: 10 Minuten, 0 Euro, 1 Register

Die Bürokratie war mal der größte Bremsklotz - seit dem Solarpaket I ist sie auf ein einziges Online-Formular geschrumpft: das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.

Das Wichtigste in 3 Zeilen: Anmeldung nur noch im MaStR (nicht mehr beim Netzbetreiber) · Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme · kostenlos, online, ca. 10 Minuten. Erlaubt sind 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 Wp Panelleistung.🇦🇹 In Österreich gelten andere Regeln (Anmeldung VOR Inbetriebnahme): zum Österreich-Guide

Die 5 Schritte

  1. 1

    Konto im Marktstammdatenregister anlegen

    Auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto erstellen (E-Mail genügt). Das Register wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist kostenlos.

  2. 2

    Dich als Anlagenbetreiber registrieren

    Beim ersten Login registrierst du dich als „Anlagenbetreiber“ (Privatperson). Name und Adresse reichen.

  3. 3

    „Stromerzeugungseinheit“ anlegen und Balkonkraftwerk wählen

    Der Assistent hat seit 2024 einen vereinfachten Pfad für steckerfertige Solaranlagen - du wählst „Balkonkraftwerk (Steckersolargerät)“ und musst deutlich weniger Felder ausfüllen als früher.

  4. 4

    Anlagendaten eintragen

    Gefragt sind: Adresse/Standort, Inbetriebnahmedatum, Panel-Leistung in Wp, Wechselrichter-Ausgangsleistung (max. 800 W) und ob ein Speicher verbaut ist.

  5. 5

    Absenden - fertig

    Bestätigung kommt per E-Mail. Dauer insgesamt: rund 10 Minuten. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr nötig - das Register informiert ihn automatisch.

Was du vorher bereitlegen solltest

  • ✓Inbetriebnahmedatum (steht notfalls auf der Rechnung)
  • ✓Panel-Leistung in Wp (Datenblatt oder Karton)
  • ✓Wechselrichter-Ausgangsleistung in Watt (max. 800 W)
  • ✓Speicher ja/nein - und falls ja, die Kapazität in kWh

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Häufige Fragen zur Anmeldung

Bis wann muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

+

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR). Die Registrierung ist kostenlos und dauert etwa 10 Minuten.

Muss ich mein Balkonkraftwerk auch beim Netzbetreiber anmelden?

+

Nein - seit dem Solarpaket I (2024) genügt die Registrierung im MaStR. Der Netzbetreiber wird darüber automatisch informiert.

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

+

Die Registrierung ist gesetzliche Pflicht; theoretisch drohen Bußgelder. In der Praxis wird vor allem gemahnt - aber die 10 Minuten sind den Ärger schlicht nicht wert.

Mein Stromzähler ist ein alter Ferraris-Zähler - darf ich trotzdem einstecken?

+

Ja. Seit dem Solarpaket I darfst du dein Balkonkraftwerk auch mit altem Zähler übergangsweise betreiben; der Messstellenbetreiber tauscht ihn dann kostenlos gegen einen modernen Zähler.

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